Geschlechtsspezifische Fluchtgründe achten

Zwangsheirat, eine drohende Genitalverstümmelung oder Todesstrafe auf Homosexualität: Verschiedene geschlechtsspezifische Fluchtgründe führen dazu, dass sich Betroffene auf den Weg machen ins vermeintlich sichere Europa.
In vielen Fällen werden solche geschlechtsspezifischen Fluchtgründe dann im Asylverfahren jedoch nicht anerkannt. «Auf dem Papier ist vieles geregelt, doch in der Wirklichkeit sind wir weit davon entfernt», kritisiert Marianne Ebel vom Kollektiv Droit de Rester Neuchâtel. Mit über 180 Organisationen aus rund einem Dutzend EU-Ländern und der Schweiz hat dieses letzte Woche eine Petition lanciert, welche eine konsequente Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQ-Personen fordert. (Quelle: RaBe)

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