Privatsphäre von Asylsuchenden muss gewahrt werden
Asylsuchende sollen künftig verpflichtet sein, ihre Smartphones und Tablets zwecks Identitätsabklärung den Behörden auszuhändigen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt die Vorlage ab. Der Gesetzesentwurf greife unverhältnismässig stark in die Privatsphäre der Schutzsuchenden ein.
Hier geht es zur Stellungsnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.