Genf: Arbeitsgericht fragt nicht nach Aufenthaltsbewilligung
Im Kanton Genf können illegalisierte Menschen vor das Arbeitsgericht ziehen, ohne dass ihr Fall dem Migrationsamt gemeldet wird. Diese Praxis bildet eine schweizweite Ausnahme und ermöglicht es auch Menschen ohne die richtigen Papiere, sich gegen Arbeitsausbeutung zu wehren. Der Fall zeigt, dass die Behörden bei der Weitergabe der Personalien einen Handlungsspielraum haben. Dieser könnte auch in anderen Kantonen zugunsten statt gegen die Betroffenen genutzt werden.
Quelle: antira.org
Hier geht es zum Bericht des SRF.